Die im Jahr 2009 vorgenommene 30%ige Teilwertabschreibung (rd 1,9 Mio Euro) eines erst im Jahr 2008 angeschafften Flugzeug-Jets wegen eines angeblichen Preisverfalls in Folge der Weltwirtschaftskrise ist steuerlich nicht anzuerkennen, da die Finanzkrise bereits 2007 begonnen und das Unternehmen keine stichhaltigen Beweise
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

