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Drohverlustrückstellung für Zinsswaps und überverzinsliche Verbindlichkeiten

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/2taxlex-SRa 2020, 27 Heft 1 v. 15.1.2020

Unternehmensrechtlich ist für drohende Verluste aus Zinsswaps oder aus überverzinslichen langfristigen Verbindlichkeiten eine Rückstellung auf Basis des aktuellen Zinsniveaus zu bilden.

Steuerrechtlich ist anstelle der Rückstellungsbildung der höhere Teilwert

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