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Nutzung eines Ausgleichsbeckens auf unbestimmte Dauer mit einjähriger Kündigungsfrist

Steuer-RadarAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/194taxlex-SRa 2020, 387 Heft 12 v. 16.12.2020

Die vereinbarte Nutzung eines Ausgleichsbeckens für die Reinigung von Abwässern ist ein Bestandsvertrag und keine Dienstbarkeit.

Ungewöhnlich lange Kündigungsfristen können eine Mindestbestandsdauer

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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