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Vermietung Studentenheim

Steuer-RadarAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/195taxlex-SRa 2020, 387 Heft 12 v. 16.12.2020

Bei einem Studentenheim ist das Überwiegen der Wohnzwecke evident, weshalb die Gebührenbegrenzung mit dem dreifachen Monatswert als Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommt.

Im Gegensatz dazu überwiegt bei Pflegeheimen die Betreuungskomponente

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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