Bringt eine KG ihren Betrieb in Einzelrechtsnachfolge in die GmbH ein und wird sie anschließend im Firmenbuch gelöscht, so sind Bescheide für die Vergangenheit (alte Kommunalsteuerbescheide) weiterhin an die KG zu adressieren.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

