Auch freiwillige Abfertigungen aufgrund von Sozialplänen, die ab dem 1. 3. 2014 abgeschlossen wurden, fallen unter das steuerliche Abzugsverbot.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Auch freiwillige Abfertigungen aufgrund von Sozialplänen, die ab dem 1. 3. 2014 abgeschlossen wurden, fallen unter das steuerliche Abzugsverbot.
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