Die Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Normalfall kein notwendiges Betriebsvermögen. Dies kann nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Beteiligung dazu erworben wurde, um ein Geschäftsführungsverhältnis begründen zu können.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

