Auf Basis der Judikatur des VwGH und EuGH darf die Finanzverwaltung das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deswegen verweigern, weil eine nicht formgerechte Rechnung vorliegt, wenn sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

