Wird eine Forderung mit der Vereinbarung abgetreten, dass bei Einbringlichkeit der Forderung ein bestimmter Prozentsatz als Entgelt zu leisten ist, so stellt dies eine bedingte Gegenleistung dar, die sofort gebührenpflichtig ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

