Für die finanzielle Verbindung nach Umgründungen ist der Umgründungsstichtag maßgebend. Aus der Gesamtrechtsnachfolge kann keine frühere finanzielle Verbindung abgeleitet werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für die finanzielle Verbindung nach Umgründungen ist der Umgründungsstichtag maßgebend. Aus der Gesamtrechtsnachfolge kann keine frühere finanzielle Verbindung abgeleitet werden.
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