Leistet ein ehemaliger Arbeitnehmer im Vergleichsweg einen Schadenersatz von Euro 25.000,- (+ Euro 6.000,- Anwaltskosten) für kartellrechtswidrige Preisabsprachen, die beim Arbeitgeber zu einer Geldbuße von 2 Mio Euro geführt haben, so handelt es sich um einen Schadenersatz aufgrund eines beruflichen Fehlverhaltens, der als Werbungskosten abzugsfähig
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

