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Schadenersatz für Kartellstrafe

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/100taxlex-SRa 2019, 226 Heft 7 und 8 v. 1.8.2019

Leistet ein ehemaliger Arbeitnehmer im Vergleichsweg einen Schadenersatz von Euro 25.000,- (+ Euro 6.000,- Anwaltskosten) für kartellrechtswidrige Preisabsprachen, die beim Arbeitgeber zu einer Geldbuße von 2 Mio Euro geführt haben, so handelt es sich um einen Schadenersatz aufgrund eines beruflichen Fehlverhaltens, der als Werbungskosten abzugsfähig

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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