Der Verkauf des Klientenstocks durch einen selbstständigen Buchhalter unter Zurückbehaltung eines nicht unwesentlichen Teils der Klienten (25 %) stellt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen und auch keine Teilbetriebsveräußerung dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

