Zusätzlich zum Baurechtszins übernommene Abbruchkosten (Euro 75.000,-) für das auf dem Baurechtsgrundstück befindliche Altgebäude stellen eine weitere Gegenleistung für das Baurecht gem § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

