Hat der Käufer einer Liegenschaft erkennbar nur Interesse am lastenfreien Erwerb der Liegenschaft (Vereinbarung der Freiheit von Bestandrechten im Kaufvertrag), so bildet die durch den Käufer mit dem bisherigen Leasingnehmer vorab vereinbarte Ablösezahlung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

