Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emsissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (Elektrofahrzeuge), deren Anschaffungskosten (brutto) Euro 80.000,- übersteigen, steht kein Vorsteuerabzugsrecht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emsissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (Elektrofahrzeuge), deren Anschaffungskosten (brutto) Euro 80.000,- übersteigen, steht kein Vorsteuerabzugsrecht
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