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Baurechtsbewertung

Steuer-RadarGebühren & VerkehrsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/26taxlex-SRa 2019, 46 Heft 2 v. 5.2.2019

Der Wert von Baurechten (Mindestbemessungsgrundlage) ist ausschließlich gem § 10 BewG zu ermitteln (gemeiner Wert des Baurechtes) und nicht gem § 56 BewG vom Wert des Grundstücks abzuleiten

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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