Ein durch den Bestandnehmer errichtetes Superädifikat ist steuerlich dem Grundeigentümer zuzurechnen, wenn das Gebäude bei Vertragsende entschädigungslos an den Grundeigentümer übergeht und eine Veräußerung des Superädifikats an Dritte untersagt ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

