Haben sich steuerliche Verluste der Vergangenheit betriebsprüfungsbedingt geändert (Nichtanerkennung von Aufwendungen gem § 162 BAO), so können die in den Folgejahren abgezogenen Verlustvorträge nur gem § 295 Abs 3 BAO
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

