Kann ein Vereinbarungstreuhandvertrag über eine Beteiligung mit Kaufoption jederzeit gekündigt werden, so verschafft dieser Vertrag kein wirtschaftliches Eigentum. Die Chancen und Risiken der Beteiligung liegen weiterhin beim zivilrechtlichen Eigentümer.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

