Soweit die Prämie für eine Währungsoption (zur Vermeidung einer Zwangskonvertierung eines Fremdwährungskredites) die Realisierung des im Abschlusszeitpunkt bestehenden Kursverlustes abwendet, ist die Optionsprämie ein Teil des
Nur ein allenfalls verbleibender Restbetrag der Optionsprämie (zB zur Vermeidung höherer zukünftiger Zinsen) kann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der abgesicherte Fremdwährungskredit Vermietungseinkünften

