Die 100%ige Einzelwertberichtigung einer Forderung iHv rd 2,4 Mio Euro gegenüber der 50%igen Tochtergesellschaft ist steuerlich nicht anzuerkennen, da die behauptete Wertminderung nicht schlüssig nachgewiesen wurde.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

