Ein AfA-Ersatz "Zahlung für Substanzabgeltung" bei einem Fruchtgenussvorbehalt muss vertraglich vereinbart und ausreichend publizitätswirksam dokumentiert sein (zB Notariatsakt) und die Zahlungen müssen tatsächlich
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

