Eine Wohnrechtsablösezahlung an den geschiedenen Ehegatten iHv Euro 15.000,- ist beim Verkauf der Immobilie steuerlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der zugrunde liegende Ablösevertrag nicht eindeutig
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

