Der Gelddiebstahl von Euro 100.000,- aus dem Pkw eines Autohändlers ist steuerlich nicht abzugsfähig, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Geldbetrag für betriebliche Zwecke bestimmt war und die Aufbewahrung des Geldes im Auto auffallend sorglos
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

