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Gelddiebstahl nicht abzugsfähig

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/166taxlex-SRa 2019, 320 Heft 11 v. 13.11.2019

Der Gelddiebstahl von Euro 100.000,- aus dem Pkw eines Autohändlers ist steuerlich nicht abzugsfähig, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Geldbetrag für betriebliche Zwecke bestimmt war und die Aufbewahrung des Geldes im Auto auffallend sorglos

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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