Umsatzsteuerlich ist ein Immobilienleasingvertrag mit Kaufoption nur dann als Lieferung zu beurteilen, wenn die Optionsausübung die einzig wirtschaftlich rationale Möglichkeit für den Leasingnehmer darstellt und insb auch eine Verlängerung des Mietvertrages nicht in Betracht kommt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

