Wird einer Einbringung auf den 1. 3. 2007 die Stichtagsbilanz vom Vortag (28. 2.) zugrunde gelegt, so ist dies zwar eine Unrichtigkeit, aber von untergeordneter Bedeutung, sodass die Anwendungsvoraussetzungen dennoch erfüllt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

