Ein von einem tauglichen Sachverständigen erstelltes, nicht offensichtlich widersprüchliches Gutachten kann in seiner Beweiskraft nur durch ein gleichwertiges Gutachten bekämpft werden, nicht aber durch bloße Behauptungen ohne Argumentation auf gleicher fachlicher Ebene.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

