Stehen optische Brillengläser in direktem Zusammenhang mit einer körperlichen Behinderung, so können sie als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Stehen optische Brillengläser in direktem Zusammenhang mit einer körperlichen Behinderung, so können sie als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
