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Cash Pooling im Konzern

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/150taxlex-SRa 2019, 296 Heft 10 v. 11.10.2019

Da Cash Pooling praktisch nur in Konzernen vorkommt, ist seine Angemessenheit nicht nach dem Fremdvergleich, sondern nach der betrieblichen Rechtfertigung zu beurteilen.

Die Teilnahme am Cash Pooling ist jedenfalls unzulässig, wenn die teilnehmende Gesellschaft

massive Ausfallrisken (Sicherheitenbestellung für sämtliche Poolteilnehmer) oder ein existenzbedrohendes Risiko übernimmt oder

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