Der EuG soll in dieser polnischen Rs (FN 1) klären, ob Art 19 RL 2006/112/EG dahin auszulegen ist, dass auch dann eine Übertragung des Gesamtvermögens vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger jeweils die Hälfte seines Vermögens unentgeltlich auf zwei nicht steuerpflichtige natürliche Personen überträgt, die vorhaben, diese Anteile unmittelbar als Sacheinlage in eine unternehmerisch tätige Personengesellschaft einzubringen, an der sie beteiligt sind.

