In dieser bulgarischen Rs (FN 1) soll unter anderem geklärt werden, ob einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistung versagt werden kann, wenn zunächst eine Rechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer ausgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich ein Dokument (Protokoll) mit Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung erstellt wurde, welches zwar die Mehrwertsteuer ausweist, selbst aber nicht die erforderlichen Merkmale einer Rechnung enthält.