In dieser rumänischen Rs (FN 1) soll ua auf die Frage eingegangen werden, ob eine nationale Rechtspraxis gegen das Unionsrecht verstößt, in der einer Gesellschaft A der Vorsteuerabzug deshalb verweigert wird, weil diese einen Gegenstand erwirbt und diesen anschließend unentgeltlich einem Subunternehmen - zur Ausführung von Tätigkeiten zu Gunsten der Gesellschaft A - zur Verfügung stellt.
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