In dieser rumänischen Rs (FN 1) soll ua geklärt werden, ob Art 168 RL 2006/112/EG dahin auszulegen ist, dass die Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug der für erworbene Verwaltungsdienstleistungen von konzernangehörigen Gesellschaften entrichteten MwSt nicht versagen darf, sofern festgestellt wird, dass alle für die erworbenen Dienstleistungen verbuchten Kosten in die allgemeinen Kosten des Steuerpflichtigen eingeflossen sind, der Steuerpflichtige nur besteuerte Umsätze tätigt und weiters die genannten Umsätze unter die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens fallen und somit ein Schaden für den Fiskus ausgeschlossen ist.