Der EuGH führte in seinem Urteil vom 26. 10. 2023 aus, dass die auf das Programmentgelt des ORF entrichtete USt mit den Bestimmungen der MwSt-RL vereinbar ist, da Art 378 Abs 1 RL 2006/112/EG Österreich erlaubt, bestimmte Umsätze weiterhin zu besteuern.