In dieser niederländischen Rs (FN 1) stellt sich ua die Frage, ob eine nationale Regelung gegen Art 205 RL 2006/112/EG verstößt, wonach diese beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger eine unbedingte Gesamthaftung vorsieht und dabei ein mögliches Vorsteuerabzugsrecht des eigentlichen Leistungsempfängers bei Inanspruchnahme des Leistungserbringers unberücksichtigt lässt.