Der EuGH hat am 7. 9. 2023 einen Fall betreffend eine unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerin in Deutschland entschieden, die für eine Entwicklungshilfegesellschaft arbeitete. Ihr Arbeitsvertrag war an die Laufzeit eines Projekts der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika gebunden, das aus dem 7.