Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 22. 6. 2023, dass die Behandlung von Dividenden in Deutschland für Zwecke der Gewerbesteuer in Bezug auf die Rechtslage 2001 nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) verstößt.
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Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 22. 6. 2023, dass die Behandlung von Dividenden in Deutschland für Zwecke der Gewerbesteuer in Bezug auf die Rechtslage 2001 nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) verstößt.
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