Nach dem Urteil des EuGH vom 29. 4. 2021 (EU:C:2021:334) verstößt in Finnland die unterschiedliche Besteuerung von Erträgen aus inländischen und ausländischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Im Ausgangsfall hat die in Finnland ansässige natürliche Person "E"

