Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. 9. 2021, entschieden, dass eine ertragsteuerliche Begünstigung in Portugal aufgrund einer nationalen Börsennotierung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) verstößt.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. 9. 2021, entschieden, dass eine ertragsteuerliche Begünstigung in Portugal aufgrund einer nationalen Börsennotierung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) verstößt.
