Die Kommission hat im September 2021 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien zu richten, da Italien bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung der RL 2018/1910 über die "Quick-fixes" gemeldet hat, welche bis zum 31.
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Die Kommission hat im September 2021 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien zu richten, da Italien bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung der RL 2018/1910 über die "Quick-fixes" gemeldet hat, welche bis zum 31.
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