In dieser dt Rs war unklar, ob ein (ortsfester und damit dauerhafter) Freizeitpark einem anderen Steuersatz unterliegen darf als ein ortsungebundener Schausteller anlässlich von saisonal und zeitlich begrenzten Jahrmärkten.
Schlagwörter:
In dieser dt Rs war unklar, ob ein (ortsfester und damit dauerhafter) Freizeitpark einem anderen Steuersatz unterliegen darf als ein ortsungebundener Schausteller anlässlich von saisonal und zeitlich begrenzten Jahrmärkten.
Schlagwörter:
