Laut Urteil des EuGH von 16. 9. 2021 ist ein öffentlich-rechtlicher nationaler Fernsehanbieter, dessen audiovisuelle Mediendienste vom Staat durch einen Zuschuss finanziert werden, wobei die Zuschauer keine Gebühren für die Ausstrahlung entrichten, insoweit nicht unternehmerisch tätig.
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