Chep reichte in Ungarn Vorsteuererstattungsanträge ein, wobei sich nach einer Überprüfung herausstellte, dass zT die Rechnungen einen höheren Umsatzsteuerbetrag auswiesen als im Erstattungsantrag beantragt.
Schlagwörter:
Urteile und Beschlüsse des EuGH.

