Der EuGH kommt in seinem Urteil vom 3. 6. 2021 zum Ergebnis, dass eine nationale Regelung, wonach bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wirtschaftsteilnehmers automatisch die Verpflichtung für diesen Wirtschaftsteilnehmer besteht, die Vorsteuerabzüge zu berichtigen, die er für Gegenstände und Dienstleistungen vorgenommen hat, die er vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen erworben hat, gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.

