Die Kommission hat im Juni 2021 beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Griechenland zu übermitteln, da Griechenland die EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuerbefreiung von Postdiensten gem Art 132 Abs 1 lit a RL 2006/112/EG nicht ordnungsgemäß anwendet.
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