Der EuGH hat am 14. 5. 2020 (FN 1) Fragen zur Vereinbarkeit der Gruppenbesteuerung in Luxemburg mit der Niederlassungsfreiheit (Art 49 und 54 AEUV) beantwortet. Im Ausgangsverfahren wollte eine französische Muttergesellschaft im Lichte der Rsp des EuGH im Jahr 2014 (FN .
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