Dem EuGH werden in den beiden österr Rs (FN 1) Fragen iZm der Auslegung des Begriffs "Verwaltung von Sondervermögen" gem Art 135 Abs 1 lit g RL 2006/112/EG gestellt. Demnach soll geklärt werden, ob dieser Begriff auch die von der Verwaltungsgesellschaft einem Dritten übertragenen steuerlichen Agenden umfasst, die darin bestehen, die gesetzeskonforme Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber sicherzustellen.

