In dieser deutschen Rs (FN 1) soll der EuGH Fragen iZm der umsatzsteuerlichen Organschaft klären. Der EuGH soll ua die Frage beantworten, ob eine nationale Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, wonach eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG) nicht Organgesellschaft sein darf, wenn die Gesellschafter neben dem Organträger nicht nur Personen sind, welche in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind.
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