In dieser deutschen Rs (FN 1) soll der EuGH die Frage klären, ob die Dienstleistung eines Steuerpflichtigen, welcher für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt und dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, unter die Steuerbefreiung für Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze gem Art 135 Abs 1 lit a RL 2006/112/EG fällt.

