Der EuGH soll sich in dieser ungarischen Rs (FN 1) ua mit der Frage befassen, ob eine nationale Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, wonach bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug neben der Rechnung auch weitere Belege erforderlich sind und sich zudem alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmer an jede Einzelheit des wirtschaftlichen Vorgangs, der durch diese Belege dokumentiert wird, erinnern und sich dazu übereinstimmend erklären.

